Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) löst EnEV, EnEG und EEWärmeG ab
Fenster und Türen nach GEG 2020
| Status des Bauprojektes | Geltende Regelung |
|---|---|
| Bereits laufende Bauprojekte | Wenn ein Bauvorhaben bereits genehmigt ist, ändert sich nichts für Planung und Ausführung. |
| Bauprojekte mit neuem Bauantrag | Wird der Bauantrag bis spätestens 31.10.2020 eingereicht, gelten weiterhin die Regeln der EnEV 2016 sowie des EEWärmeG 2011. |
| Bauprojekte mit neuer Bauanzeige | Bauanzeigen ab dem 01.11.2020 fallen unter die Regelungen des GEG 2020. |
| Bauprojekte ohne Genehmigung oder Anzeige |
Für Ausführungen welche bis 31.10.2020 begonnen werden, gelten weiterhin die Regelungen der EnEV bzw. des EEWärmeG. Für Ausführungen ab dem 01.11.2020 gelten die Regeln des GEG 2020. |