Am 13. August 2020 wurde das neue Gebäudeenergiegesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit in Kraft treten am 01. November 2020 vereint das GEG 2020 drei Regelwerke des Energiesparrechts: die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Diese Gesetze werden somit ab dem 01. November 2020 außer Kraft gesetzt. Im neuen Regelwerk werden die energetischen Anforderungen an Gebäude, der Einsatz erneuerbarer Energien sowie die Erstellung und Verwendung des Energieausweises geregelt und im Rahmen der europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt. Die energetischen Anforderungen an Gebäude werden dabei nicht verschärft und auch Kosten für Bauen und Wohnen sollen sich durch das Gesetz nicht erhöhen.