Am 13. August 2020 wurde das neue Gebäudeenergiegesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit in Kraft treten am 01. November 2020 vereint das GEG 2020 drei Regelwerke des Energiesparrechts: die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Diese Gesetze werden somit ab dem 01. November 2020 außer Kraft gesetzt. Im neuen Regelwerk werden die energetischen Anforderungen an Gebäude, der Einsatz erneuerbarer Energien sowie die Erstellung und Verwendung des Energieausweises geregelt und im Rahmen der europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt. Die energetischen Anforderungen an Gebäude werden dabei nicht verschärft und auch Kosten für Bauen und Wohnen sollen sich durch das Gesetz nicht erhöhen.
Welche Auswirkungen hat GEG 2020 auf mein Bauprojekt?
| Status des Bauprojektes | Geltende Regelung |
|---|---|
| Bereits laufende Bauprojekte | Wenn ein Bauvorhaben bereits genehmigt ist, ändert sich nichts für Planung und Ausführung. |
| Bauprojekte mit neuem Bauantrag | Wird der Bauantrag bis spätestens 31.10.2020 eingereicht, gelten weiterhin die Regeln der EnEV 2016 sowie des EEWärmeG 2011. |
| Bauprojekte mit neuer Bauanzeige | Bauanzeigen ab dem 01.11.2020 fallen unter die Regelungen des GEG 2020. |
| Bauprojekte ohne Genehmigung oder Anzeige |
Für Ausführungen welche bis 31.10.2020 begonnen werden, gelten weiterhin die Regelungen der EnEV bzw. des EEWärmeG. Für Ausführungen ab dem 01.11.2020 gelten die Regeln des GEG 2020. |
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