BEG - Bundesförderung für effiziente Gebäude

Profitieren Sie von attraktiven Förderungen für energetische Sanierungen und Neubauten.

Fördermöglichkeiten für energetische Sanierungen und Baubegleitung

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Bund energetische Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden. Dazu zählen unter bestimmten Voraussetzungen auch Maßnahmen mit heroal Fenstern, Außentüren, Rollläden und außenliegende Sonnenschutzsysteme. Voraussetzung für die För

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Bund energetische Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden. Dazu zählen unter bestimmten Voraussetzungen auch Maßnahmen mit heroal Fenstern, Außentüren, Rollläden und außenliegende Sonnenschutzsysteme. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die jeweils geltenden technischen Mindestanforderungen erfüllt werden. Darüber hinaus können energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen gefördert werden, wenn sie in direktem Zusammenhang mit einer förderfähigen Sanierungsmaßnahme stehen. Informieren Sie sich hier über die Fördermöglichkeiten für Maßnahmen mit heroal Produkten und die wichtigsten Voraussetzungen für die Antragstellung.

Das zeichnet die BEG aus

Klare Zuständigkeiten

Die Antragstellung erfolgt abhängig von der geplanten Maßnahme und dem jeweiligen Förderprogramm über die zuständige Förderstelle. Zuschüsse für förderfähige Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle werden beim BAFA beantragt.

Übersichtliche Förderbereiche

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterscheidet zwischen der Sanierung von Wohngebäuden, der Sanierung von Nichtwohngebäuden und energetischen Einzelmaßnahmen. Welcher Förderbereich relevant ist, hängt von der Art und dem Umfang des geplanten Vorhabens ab. Für den Austausch von Fenstern und Außentüren sowie für förderfähige außenliegende Sonnenschutzsysteme ist insbesondere die Förderung von Einzelmaßnahmen relevant.

Förderung und zusätzliche Boni

Förderfähige Maßnahmen an der Gebäudehülle werden grundsätzlich mit 15 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Bei Wohngebäuden können je nach Anzahl der Wohneinheiten Kosten von mindestens 30.000 Euro berücksichtigt werden. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöhen sich die förderfähigen Kostenobergrenzen. Zusätzlich ist unter bestimmten Voraussetzungen ein iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten möglich.

Was wird mit der BEG gefördert?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt energetische Sanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Gefördert werden sowohl umfassende Sanierungen zu einem Effizienzhaus beziehungsweise Effizienzgebäude als auch einzelne energetische Maßnahmen an Bestandsgebäuden.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt energetische Sanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Gefördert werden sowohl umfassende Sanierungen zu einem Effizienzhaus beziehungsweise Effizienzgebäude als auch einzelne energetische Maßnahmen an Bestandsgebäuden. Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle können unter anderem der Austausch oder erstmalige Einbau von Fenstern und Außentüren sowie der Einbau außenliegender Sonnenschutzeinrichtungen gehören. Dazu können – abhängig von der konkreten Ausführung – auch Fenster-, Schiebe- und Terrassentüren, Rollläden und textile Sonnenschutzsysteme von heroal eingesetzt werden.

Gefördert wird nicht das Produkt allein, sondern die energetische Sanierungsmaßnahme. Voraussetzung ist, dass das Gebäude sowie die geplante Maßnahme die jeweils geltenden Förderbedingungen und technischen Mindestanforderungen erfüllen.

Die BEG gliedert sich in die Förderbereiche Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen. Welcher Förderbereich und welcher Antragsweg für Ihr Vorhaben relevant sind, hängt von der Art und dem Umfang der geplanten Sanierung ab. Die folgende Grafik gibt einen Überblick über die Förderbereiche und die jeweils zuständigen Förderstellen. Für den Neubau und Ersterwerb klimafreundlicher Gebäude bestehen separate Förderprogramme. Die jeweiligen Anforderungen und Fördermöglichkeiten unterscheiden sich von der Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen.

BEG-Aufbau der Förderprogramme

Wohngebäude (WG)

Die KfW fördert die energetische Sanierung bestehender Wohngebäude zum Effizienzhaus. Die Förderung erfolgt insbesondere über einen zinsverbilligten Förderkredit mit Tilgungszuschuss. Für die Planung, Antragstellung und Umsetzung ist ein in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingetragener Energieeffizienz-Experte einzubinden.

Energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen können im Zusammenhang mit der geförderten Sanierung ebenfalls berücksichtigt werden. Die Förderung wird gemeinsam mit der Förderung für die Sanierung beantragt.

Förderfähige Maßnahmen können unter anderem sein:

  • Energetische Sanierung eines bestehenden Wohngebäudes zum Effizienzhaus
  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit der geförderten Sanierung


Nichtwohngebäude (NWG)

Die KfW fördert die energetische Sanierung bestehender Nichtwohngebäude zum Effizienzgebäude. Die Förderung erfolgt insbesondere über einen zinsverbilligten Förderkredit mit Tilgungszuschuss. Für die Planung, Antragstellung und Umsetzung ist ein in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingetragener Energieeffizienz-Experte einzubinden.

Energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen können im Zusammenhang mit der geförderten Sanierung ebenfalls berücksichtigt werden. Einzelne energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle werden dagegen im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen gefördert.

Förderfähige Maßnahmen können unter anderem sein:

  • Energetische Sanierung eines bestehenden Nichtwohngebäudes zum Effizienzgebäude
  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit der geförderten Sanierung


Einzelmaßnahmen (EM)

Im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen fördert das BAFA energetische Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen an der Gebäudehülle, die die geltenden technischen Mindestanforderungen erfüllen.

Förderfähige Maßnahmen an der Gebäudehülle werden grundsätzlich mit 15 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Mit einem geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kann sich bei Wohngebäuden die Obergrenze der förderfähigen Kosten erhöhen. Zusätzlich ist ein iSFP-Bonus von 5 % möglich. Dieser wird ab förderfähigen Investitionskosten von 30.000 Euro ausschließlich auf den Kostenanteil berechnet, der 30.000 Euro übersteigt.

Förderfähige Maßnahmen und Kosten können unter anderem sein:

  • Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen
  • Austausch oder erstmaliger Einbau von Fenstern
  • Austausch oder erstmaliger Einbau von Außentüren und -toren
  • außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
  • bestimmte Maßnahmen der Anlagentechnik und Heizungsoptimierung
  • notwendige Baunebenkosten und Umfeldmaßnahmen
  • energetische Fachplanung und Baubegleitung im direkten Zusammenhang mit einer geförderten Maßnahme
  • Materialkosten bei Eigenleistungen, sofern die geltenden Förder- und Nachweisanforderungen erfüllt sind

Gefördert wird die energetische Sanierungsmaßnahme und nicht das einzelne Produkt unabhängig von seiner Einbausituation.

Hinweis: Die Gewährung einer Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Sind die verfügbaren Fördermittel ausgeschöpft, können gegebenenfalls vorübergehend keine neuen Förderanträge gestellt werden.

Fördermittelservice und Energieberatung aus einer Hand

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Förderfähige heroal Produkte

BEG-Fenster
Fenster

Förderfähige heroal Fenster können bei einer energetischen Sanierung als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle grundsätzlich mit 15 % bezuschusst werden. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor und sind die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, kann zusätzlich ein iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt werden. Damit ist eine Förderung von insgesamt bis zu 20 % möglich. Voraussetzung ist, dass das Gebäude und die konkrete Fensterausführung die technischen Mindestanforderungen erfüllen. Bei umfassenden Sanierungen oder Neubauten können heroal Fenstersysteme Bestandteil eines insgesamt förderfähigen Gebäudekonzepts sein.

Fenster >
BEG-Haustuer
Haustüren

Mit den heroal Haustürsystemen für den Wohn- und Objektbau lassen sich unterschiedliche Anforderungen an Wärmedämmung, Schallschutz und Design erfüllen. Das von heroal entwickelte Ausschäumverfahren ermöglicht hervorragende Dämmwerte von UD > 0,7 W/m²K sowie eine hohe Schalldämmung.

Der Austausch förderfähiger Außentüren kann im Rahmen einer energetischen Sanierung als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle grundsätzlich mit 15 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor und sind die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, kann zusätzlich ein iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt werden. Damit ist eine Förderung von insgesamt bis zu 20 % möglich. Voraussetzung ist, dass das Bestandsgebäude und die konkrete Türausführung die geltenden technischen Mindestanforderungen erfüllen.

Bei umfassenden Sanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden können heroal Haustürsysteme zudem Bestandteil eines insgesamt förderfähigen Effizienzhaus- beziehungsweise Effizienzgebäudekonzepts sein. Bei Neubauten erfolgt keine separate Förderung einzelner Haustüren; sie können jedoch Bestandteil eines insgesamt förderfähigen Gebäudekonzepts sein.

Haustüren >
BEG-Schiebetuer geoffnet
Balkon- und Terrassentüren

Beim Austausch alter Balkon- oder Terrassentüren können förderfähige heroal Fenster-, Schiebe- und Hebe-Schiebetüren im Rahmen einer energetischen Sanierung als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle grundsätzlich mit 15 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor und sind die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, kann zusätzlich ein iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt werden. Damit ist eine Förderung von insgesamt bis zu 20 % möglich.

Voraussetzung ist, dass das Bestandsgebäude und die konkrete Ausführung die geltenden technischen Mindestanforderungen erfüllen. Auch bei einer umfassenden Sanierung zum Effizienzhaus oder Effizienzgebäude können heroal Balkon- und Terrassentüren Bestandteil des geförderten Gesamtkonzepts sein. Bei Neubauten werden einzelne Türen nicht separat gefördert, können jedoch Bestandteil eines insgesamt förderfähigen Gebäudekonzepts sein.

Dank ihres modularen Aufbaus lassen sich die Systeme an unterschiedliche Anforderungen an die Wärmedämmung anpassen. heroal Fenstertüren erreichen Uw-Werte bis zu 0,72 W/m²K und sind in entsprechenden Ausführungen vom Passivhaus Institut Dr. Feist zertifiziert. heroal Schiebe- und Hebe-Schiebetüren ermöglichen Uw-Werte bis zu 0,82 W/m²K.

Terrassentüren >
BEG-Rollladen im Schlafzimmer
Rollläden

Förderfähige motorisierte heroal Rollläden können beim Ersatz oder erstmaligen Einbau als außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen im Rahmen einer energetischen Sanierung grundsätzlich mit 15 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor und sind die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, kann zusätzlich ein iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt werden. Damit ist eine Förderung von insgesamt bis zu 20 % möglich.

Voraussetzung ist, dass die konkrete Ausführung die geltenden technischen Mindestanforderungen erfüllt und eine optimierte Tageslichtversorgung ermöglicht. Ausgeschäumte Aluminium- und Edelstahl-Rollläden von heroal können dazu beitragen, den Wärmeeintrag im Sommer zu reduzieren und Wärmeverluste im Winter zu verringern. Dadurch unterstützen sie ein angenehmes Raumklima und die Energieeffizienz des Gebäudes. Besonders wirkungsvoll ist die abgestimmte Kombination mit heroal Fenstern, Fenster- oder Schiebetüren.

Rollläden >
BEG-textiler Sonnenschutz aussen
Sonnenschutz

Der Ersatz oder erstmalige Einbau förderfähiger textiler heroal Sonnenschutzsysteme kann im Rahmen des sommerlichen Wärmeschutzes als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle grundsätzlich mit 15 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor und sind die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, kann zusätzlich ein iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt werden. Damit ist eine Förderung von insgesamt bis zu 20 % möglich.

Voraussetzung ist, dass es sich um eine außenliegende Sonnenschutzeinrichtung mit optimierter Tageslichtversorgung handelt und die konkrete Ausführung die geltenden technischen Mindestanforderungen erfüllt. Außenliegender Sonnenschutz reduziert den solaren Wärmeeintrag in das Gebäude und trägt so zu einem angenehmen Raumklima bei. Je nach gewähltem Textil absorbieren und reflektieren heroal Textilscreens die einfallende Sonnen- und UV-Strahlung um bis zu 100 %.

Sonnenschutz >
BEG-Sommerlicher Waermeschutz-Textilscreens-Arbeitszimmer
Sommerlicher Wärmeschutz in der BEG

Außenliegende Verschattungslösungen können den solaren Wärmeeintrag und damit den Kühlbedarf von Gebäuden im Sommer reduzieren. Sie tragen dazu bei, die Aufheizung der Innenräume zu begrenzen und ein angenehmes Raumklima zu unterstützen.

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) wird der Ersatz oder erstmalige Einbau förderfähiger außenliegender Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung grundsätzlich mit 15 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Die Förderung ist sowohl für bestehende Wohngebäude als auch für bestehende Nichtwohngebäude möglich. Zu den förderfähigen Lösungen können je nach technischer Ausführung beispielsweise motorisierte Rollläden und textile Sonnenschutzsysteme wie Textilscreens gehören. Voraussetzung ist, dass die konkrete Anlage die geltenden technischen Mindestanforderungen der BEG erfüllt. Eine pauschale Förderfähigkeit allein aufgrund der Produktart oder Motorisierung besteht nicht.

Bei der Beantragung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle muss ein in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingetragener Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Darüber hinaus sind die geltenden Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz, insbesondere aus dem Gebäudeenergiegesetz sowie der DIN 4108-2, zu berücksichtigen.

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FAQ

  • Bis wann kann eine BEG Förderung beantragt werden?

    Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Spätestens zum Zeitpunkt der Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag für die geplante Maßnahme vorliegen. Dieser muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung hinsichtlich der Förderzusage sowie das voraussichtliche Datum der Umsetzung enthalten. Dadurch wird die Wirksamkeit beziehungsweise Fortführung des Vertrags von der Bewilligung der Förderung abhängig gemacht. Nach der Antragstellung kann auf eigenes finanzielles Risiko mit der Umsetzung begonnen werden. Die Antragstellung stellt jedoch noch keine Förderzusage dar. Fachplanungs- und Beratungsleistungen dürfen bereits vor der Antragstellung durchgeführt werden. Energetische Fachplanung und Baubegleitung können gefördert werden, wenn sie in direktem Zusammenhang mit einer geförderten Maßnahme stehen und die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllen. Maßnahmen und Kosten, die im Förderantrag nicht berücksichtigt wurden, können grundsätzlich nicht nachträglich in die Förderung aufgenommen werden. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des vollständigen Förderantrags beim BAFA.

  • Was muss bei der Beantragung beachtet werden?

    Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Informieren Sie sich deshalb frühzeitig über die Voraussetzungen des für Ihre Maßnahme relevanten Förderprogramms. Bei der Beantragung von Einzelmaßnahmen beim BAFA muss spätestens zum Zeitpunkt der Antragstellung ein abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen. Dieser muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung hinsichtlich der Förderzusage sowie das geplante Umsetzungsdatum enthalten. Nach der Antragstellung kann auf eigenes finanzielles Risiko mit der Maßnahme begonnen werden; eine Förderzusage ist damit noch nicht verbunden. Energetische Fachplanung und Baubegleitung können gemeinsam mit der jeweiligen förderfähigen Sanierungsmaßnahme beantragt werden. Auf Wunsch kann eine bevollmächtigte Person oder ein bevollmächtigtes Unternehmen – beispielsweise ein Energieeffizienz-Experte – die Antragstellung und Abwicklung übernehmen. Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und bestimmte Maßnahmen der Anlagentechnik ist ein in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingetragener Energieeffizienz-Experte einzubinden. Dieser muss für das jeweilige Vorhaben unabhängig beauftragt werden.

    Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

  • Wer ist antragsberechtigt?

    Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Investoren, die förderfähige energetische Maßnahmen an bestehenden Wohn- oder Nichtwohngebäuden durchführen. Dazu zählen beispielsweise private Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, freiberuflich Tätige, gemeinnützige Organisationen, Kommunen sowie Energiedienstleister beziehungsweise Contractoren. Auch Mieter oder Pächter können antragsberechtigt sein, wenn sie die Investition in die förderfähige Maßnahme übernehmen. In diesem Fall ist vor der Umsetzung grundsätzlich die Zustimmung des Eigentümers einzuholen.

    Die konkrete Antragsberechtigung richtet sich nach der geplanten Maßnahme und den jeweils geltenden Förderbedingungen.

  • Warum ist die Energieberatung so wichtig?

    Eine qualifizierte Energieberatung schafft eine fundierte Grundlage für die Planung und Umsetzung energetischer Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Ein Energieeffizienz-Experte analysiert den energetischen Zustand des Gebäudes, identifiziert Schwachstellen und berücksichtigt die Wechselwirkungen verschiedener Maßnahmen. Darauf aufbauend empfiehlt er geeignete Sanierungsschritte und gibt eine Orientierung zu den voraussichtlichen Kosten, Einsparpotenzialen und möglichen Umsetzungszeiträumen. Die Ergebnisse können in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zusammengefasst werden. Dieser zeigt aufeinander abgestimmte Maßnahmen und einen sinnvollen Weg für eine schrittweise oder umfassende Sanierung des Gebäudes. Ein Energieeffizienz-Experte kann außerdem die energetische Fachplanung übernehmen und die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen einer Baubegleitung unterstützen. Für geförderte Beratungen und bestimmte Förderanträge muss der Experte für den jeweiligen Förderbereich in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen sein. Die bundesweite Liste wird von der Deutschen Energie-Agentur (dena) koordiniert und umfasst nachweislich qualifizierte Fachkräfte für energieeffizientes Bauen und Sanieren.

  • Wie funktioniert der Antragsprozess?

    Wie funktioniert der Antragsprozess beim BAFA?

    Für die Beantragung einer Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle ist zunächst ein Energieeffizienz-Experte einzubinden. Dieser prüft die geplante Maßnahme und erstellt eine Technische Projektbeschreibung (TPB). Die dazugehörige TPB-ID wird für die Antragstellung benötigt. Vor der Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen geschlossen werden. Dieser muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung hinsichtlich der Förderzusage sowie das geplante Umsetzungsdatum enthalten. Anschließend wird der Förderantrag über das elektronische BAFA-Portal gestellt und die TPB-ID im Antragsformular angegeben. Nach erfolgreicher Antragstellung kann auf eigenes finanzielles Risiko mit der Umsetzung begonnen werden. Die Antragstellung stellt jedoch noch keine Förderzusage dar. Nach Abschluss der Maßnahme prüft der Energieeffizienz-Experte die fachgerechte Umsetzung und erstellt einen Technischen Projektnachweis (TPN). Anschließend werden die erforderlichen Nachweise und Rechnungen beim BAFA eingereicht. Nach deren Prüfung wird der Förderbetrag ausgezahlt.

    Wie funktioniert der Antragsprozess bei der KfW?

    Für die energetische Sanierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus oder eines Nichtwohngebäudes zum Effizienzgebäude ist zunächst ein Energieeffizienz-Experte einzubinden. Dieser entwickelt das energetische Gesamtkonzept und erstellt eine Bestätigung zum Antrag (BzA). Mit der BzA wird der Förderkredit vor Beginn des Vorhabens über einen Finanzierungspartner beantragt. Das kann beispielsweise die Hausbank, eine Sparkasse, eine Genossenschaftsbank oder ein anderer Finanzierungspartner sein. Nach der Kreditzusage kann das Vorhaben entsprechend den Förderbedingungen umgesetzt werden. Nach Abschluss prüft der Energieeffizienz-Experte die Umsetzung und erstellt eine Bestätigung nach Durchführung (BnD). Die Nachweise werden über den Finanzierungspartner bei der KfW eingereicht. Anschließend wird der Tilgungszuschuss dem Förderkredit gutgeschrieben.

  • Wo kann ich welche Förderung beantragen?

    Zuschüsse für förderfähige Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle werden beim BAFA beantragt. Förderkredite für umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus oder Effizienzgebäude sowie Förderungen für klimafreundliche Neubauten werden über die jeweiligen Programme der KfW beantragt.

  • Wann wähle ich einen Kredit und wann einen Zuschuss?

    Ob eine Förderung als Kredit oder Zuschuss gewährt wird, hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab. Für förderfähige Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle kann beim BAFA ein Zuschuss beantragt werden. Bei zusätzlichem Finanzierungsbedarf ist unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend ein KfW-Kredit möglich. Umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus oder Effizienzgebäude werden in der Regel über einen KfW-Förderkredit mit Tilgungszuschuss finanziert.

  • Wie hoch sind die Fördersummen?

    Die Höhe der Förderung hängt von der geplanten Maßnahme, den förderfähigen Kosten und den jeweiligen Fördervoraussetzungen ab. Für förderfähige Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt die Grundförderung 15 %. Ohne individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) können grundsätzlich Kosten von bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit berücksichtigt werden. Mit einem iSFP kann sich die Obergrenze der förderfähigen Kosten auf bis zu 60.000 Euro je Wohneinheit erhöhen. Zusätzlich ist ein iSFP-Bonus von 5 % möglich. Dieser wird ab förderfähigen Investitionskosten von 30.000 Euro ausschließlich auf den Kostenanteil berechnet, der 30.000 Euro übersteigt. Auch die energetische Fachplanung und Baubegleitung kann unter den geltenden Voraussetzungen mit 50 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Dabei gelten separate Förderhöchstgrenzen. Für umfassende energetische Sanierungen zum Effizienzhaus oder Effizienzgebäude stehen separate Förderprogramme der KfW zur Verfügung. Die mögliche Kredithöhe und der Tilgungszuschuss richten sich nach dem erreichten energetischen Standard und den jeweiligen Förderbedingungen.

  • Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

    Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein Beratungsbericht für Wohngebäude, der im Rahmen einer qualifizierten Energieberatung erstellt wird. Er zeigt den aktuellen energetischen Zustand des Gebäudes und stellt geeignete Sanierungsmaßnahmen übersichtlich und verständlich dar. Dabei werden auch eine sinnvolle Reihenfolge, mögliche Einsparungen, voraussichtliche Kosten und geeignete Umsetzungszeiträume berücksichtigt. Auf dieser Grundlage kann das Wohngebäude entweder schrittweise oder im Rahmen einer umfassenden Sanierung energetisch verbessert werden. Es müssen weder alle empfohlenen Maßnahmen umgesetzt noch die vorgeschlagene Reihenfolge zwingend eingehalten werden. Wird eine im geförderten iSFP vorgesehene Einzelmaßnahme umgesetzt, kann sich die Obergrenze der förderfähigen Kosten erhöhen. Zusätzlich ist ein iSFP-Bonus von 5 % möglich. Dieser wird ab förderfähigen Investitionskosten von 30.000 Euro ausschließlich auf den Kostenanteil berechnet, der 30.000 Euro übersteigt.

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Das heroal Versprechen – für Lebensräume mit Zukunft

Wenn es um die Gestaltung moderner Lebens- und Arbeitsräume geht, zählt Verlässlichkeit ebenso wie Gestaltungsfreiheit. heroal entwickelt und produziert in Deutschland nachhaltige Aluminium-Systemlösungen für die Gebäudehülle, den Innen- und den Außenraum. Als 1874 gegründetes, inhabergeführtes Familienunternehmen sind wir weltweit am Bau nachhaltiger Gebäude beteiligt – mit Lösungen, die hohe Qualität, individuelles Design, Sicherheit und Komfort miteinander verbinden. Gemeinsam mit unserem starken Fachpartnernetzwerk schaffen wir Räume, die den Anforderungen von heute gerecht werden und Bestand für morgen haben: spaces for life.

  • Inhabergeführtes Familienunternehmen seit 1874
  • Entwicklung und Produktion in Deutschland
  • Technisch ausgereifte Aluminium-Systemlösungen
  • Hohe Qualität, Sicherheit, Komfort und Nachhaltigkeit
  • Individuelles Design und architektonische Freiheit
  • Über 3.500 Fachpartner weltweit
  • Umfangreiches Serviceangebot